Murphys Pilzsammlergesetze

§ 1 - Zaungesetz (Wühlmull)
Die schönsten Pilze wachsen immer hinter einem Zaun, einer Mauer oder sonst einem scheinbar unüberwindbaren Hindernis. Dabei verhält sich die Überwindbarkeit umgekehrt proportional zur Menge und Qualität der schwer zu erreichenden Pilze.


Erste Ergänzung zum Zaungesetz:
Je größer die Anstrengungen sind, um einen schlecht zu erreichenden Steinpilz zu pflücken, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß es sich letztendlich um einen Gallenröhrling handelt.

Zweite Ergänzung zum Zaungesetz:
Das gleiche gilt für Stockschwämmchen und Gifthäublinge.

§ 2 - Rutsch-Regel (Wühlmull)
Bei dem Versuch einen mit Laub bedeckten Hang zu erklimmen wird der Reibungswiderstand immer klein genug sein um eine Haftung des Schuhwerks im denkbar ungeeignetsten Moment zu verhindern.

Erste Ergänzung zur Rutsch-Regel:
Feuchtigkeit und Dicke der Laubschicht werden den Reibungswiderstand bestenfalls nicht verändern, aber niemals so erhöhen, daß ein störungsfreies Erklimmen gewährleistet ist.

§ 3 - Korbentleerungsgesetz (Wühlmull)
Bei einem Sturz oder Wegrutschen wird die Lage des Korbes so verändert, daß eine völlige Entleerung nicht zu verhindern sein wird.

Erste Ergänzung zum Korbentleerungsgesetz:
Leere Körbe sind von einer Lageänderung ausgeschlossen.

Zweite Ergänzung zum Korbentleerungsgesetz:
Baumwolltaschen werden ihre Lage so verändern, daß sie einen wirksamen Puffer zwischen dem hinfallenden Pilzsammler und dem Boden bilden und so den Sturz abmildern. Das daraus entstehende Pilzgeschnipsel wird für eine weitere kulinarische Verwendung jedoch nicht mehr geeignet sein.

§ 4 - Fundreihenfolge-Gesetz (Wühlmull)
Zerbrechliche Pilze wie Schirmpilze oder Schopftintlinge findet man immer als erstes, schwere Pilze die die anderen erdrücken, später.


Erste Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
Ist der Korb groß genug um von vornherein eine Sortierung vorzunehmen, wird man nur Schirmpilze und/oder Schopftintlinge finden.

Zweite Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
Mit einem kleinen Korb wird einem eine ständige Umsortierung spätestens nach dem dritten Steinpilz zu blöd und man wird nur noch Steinpilze finden.

Dritte Ergänzung zum Fundreihenfolge-Gesetz:
Entschließt man sich dazu, eine ständige Umsortierung konsequent beizubehalten, wird man keine Steinpilze mehr finden.

§ 5 - Ich-lasse-sie-noch-stehen-Gesetz (Wühlmull)
Hat man sich dazu entschlossen, Pilze stehen zu lassen um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu pflücken weil man gerade keine gebrauchen kann oder sie noch zu klein sind, werden sie zu dem erwähnten späteren Zeitpunkt bereits von einem anderen Pilzsammler geerntet sein oder befinden sich im schon im Verdauungstrakt von Schleimratten (manchmal auch Schnecken genannt).


§ 6 - Erster-Eindruck-Gesetz (Wühlmull)
Pilze, die auf den ersten Blick nach einem kapitalen Fund aussehen, wurden bei näherer Betrachtung bereits von hungrigen Schleimratten heimgesucht oder dienen bereits zur Behausung von Gewürm.


Erste Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
Schleimratten verspeisen einen Pilz niemals ganz sondern immer nur so viel daß er für eine kulinarische Verwendung nicht mehr in Frage kommt.

Zweite Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
Verkrüppelte, faulige oder schwer zu bestimmende Pilze werden von Schleimratten gemieden.

Dritte Ergänzung zum Erster-Eindruck-Gesetz:
Die erste und zweite Ergänzung gilt auch für Gewürm.

§ 7 - Maden-Täuschungs-Gesetz (Wühlmull)
Egal wie viele Madengänge man nach dem Durchschneiden eines Stiels sieht, oberhalb der Schnittfläche werden es immer mehr sein.


§ 8 - Ohrenregel (Wühlmull)
Nur Judasohren die man gegen das Licht hält, sind madenfrei.


§ 9 - Galli-in-der-Pfanne-Regel (Wühlmull)
Mischt man das Steinpilzragout mit der Soße, dem Fleisch oder anderen unverzichtbaren Komponenten eines Hauptgerichtes ohne vorher abzuschmecken, war ein Gallenröhrling dabei.


Erste Ergänzung zur Galli-in-der-Pfanne-Regel:
Zahnbürste, viel Wasser und seifenlose Scheuerbällchen werden die Schweinelende nicht mehr retten können.

§ 10 - "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz (Wühlmull)
Von anderen Pilzsammlern angebrachte Kennzeichnungen von Stockschwämmchen tragenden Baumwurzeln und anderen Lokationen mit wiederkehrenden Pilzvorkommen sind zu entfernen und an ähnlich aussehenden Plätzen wieder in der selben Art und Weise anzubringen.


Erste Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
Selbstverständlich werden jetzt nur noch an dem neu gekennzeichneten Platz Pilze wachsen.

Zweite Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
Den neu gekennzeichneten Platz wird man im Folgejahr nicht mehr finden.

Dritte Ergänzung zum "Pilzsammler vs. Pilzsammler"-Gesetz:
...Der andere Pilzsammler schon.

§ 11 - Erstes Morchelgesetz (Wühlmull)
Kiefernzapfen, Baumrinde und vertrocknete Blätter sind keine Morcheln.


Erste Ergänzung zum Ersten Morchelgesetz:
Die braunen Dinger im Korb der anderen Pilzsammler sind welche.

§ 12 - Zweites Morchelgesetz (Wühlmull)
"Lidl"-Morcheln sind nur dann ein Glücksfund, wenn sich die Fundstelle nicht als Hundeklo entpuppt.


§ 13 - "Getöse im Gekröse"-Regel (Wühlmull)
Daß man Hallimasch auch nach dem Abkochen nicht verträgt, kann angenommen werden wenn man vergessen hat Klopapier zu kaufen


§ 14 - Transportkapazitätengesetz (Rada)
Die Menge der Funde verhält sich proportional stets genau gegensätzlich zum Fassungsvermögen des Korbes.


§ 15 - Tote Blätter Gesetz (Rada)
Das Verhältnis "Pfifferlinge, die wie gelbe Birkenblätter aussehen" zu " Gelbe Birkenblätter die wie Pfifferlinge aussehen" ist 1:10.000.000


§ 16 - Terminus-Gesetz (Mausmann)
Besonders gute Pfründe zeigen sich fast immer zur falschen Zeit.
Man erkennt sie allerdings in der Regel nur dann wenn man zu spät ankommt.


Erste Ergänzung zum Terminus-Gesetz:
Im nächsten Jahr verpasst man den Zeitpunkt erneut da Pilze einen anderen Kalender und eine andere Zeitrechnung beherzigen.

§ 17 - Fundstellengesetz (Nobi)
Hat man eine Stelle gefunden, wo besonders viele leckere Pilze wachsen, kann man die getrost für die nächsten Jahre vergessen, da die Pilze nicht daran denken, dort gleich wieder zu erscheinen.


Erste Ergänzung zum Fundstellengesetz
Nach ca. 10 Jahren könnte es sich lohnen, die Fundstelle nochmals aufzusuchen.

Zweite Ergänzung zum Fundstellengesetz
Natürlich weiß man inzwischen längst nicht mehr, wo sich diese befindet

§ 18 - Herzinfarktgesetz (Kuschel)
Der Pilzsammler lebt extrem gefährlich. Ein Herzinfarkt kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden:
- abgeschnittene Stiele kapitaler Steinpilze. WER WAR DAS?!
- extremer Wutanfall, weil man gerade den einzigen brauchbaren Speisepilz mit einem satten "schmatz" zertreten hat
- plötzlich aus dem Unterholz brechendes Getier oder wie Geschosse herabfallende Zapfen

Erste Ergänzung zum Herzinfarktgesetz:
Man kann sich noch so sehr vorsehen, eines dieser obigen Ärgernisse reicht schon für ein schwaches Pilzsammlerherz.

Zweite Ergänzung zum Herzinfarktgesetz:
Man nehme nie schreckhafte Pilzsammelgefährten mit. Denn wenn man selber schon nervenstark einem Keiler gegenüber steht, reicht der gellende Schrei des Gefährten, um einen vor Schreck unter die Erde zu bringen

§ 19 - Das Outfit-Gesetz by (Kuschel)
Der gut vorbereitete Pilzsammler trägt natürlich Zwiebellook: allzeit bereit, überflüssige Klamotten auszuziehen. So findet man auch des öfteren abgelegte Schuhe im Wald, mancherorts auch Unterwäsche.
Der als gemeine Pilzsammler (Boletussammlus gemeinicus) bekannte Typus ist leider häufig zu sehr auf die Objekte seiner Begierde konzentriert, dass ihm sein Outfit nichts nützt. So überrascht ihn ein Wolkenbruch oder er schwimmt innerhalb seiner Kluft, weil ein ungeahnter Fund ihm das Wasser aus allen Poren treibt.

Erste Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
gehe im Sommer nackig und im Winter gar nicht erst los

Zweite Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
Nutze die Natur nicht nur zur Essensbeschaffung, lasse das nächste Mal gefälligst auch den zweiten Schuh im Wald zurück.

...Dritte Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
Wenn Du vermeiden willst, daß es regnet, nimm auf jeden Fall eine Regenjacke oder einen Regenschirm mit.

...Vierte Ergänzung zum Outfit-Gesetz:
vergißt du die Regenjacke oder den Schirm: REGEN!

§ 20 - Das Zielsuche Gesetz (Pablo)
Eine Pilzsuche mit dem Ziel, einen bestimmten Pilz zu finden, wird in keinem Fall Erfolg haben. Man findet immer nur ausschließlich unerwartete Pilze.


Erste Ergänzung zum Zielsuche - Gesetz:
Ja, das gilt auch für interessante Giftpilze. Pantherpilze zum Beispiel findet man nur, wenn man nach etwas anderem sucht. zB Perlpilze. Freilich würde man diese dann nicht finden, weil s.o.

Zweite Ergänzung zum Zielsuche - Gesetz:
Das gilt in fast ebenso starkem Maße auch für das Pilzesuchen an sich. Merke: Die schönsten und größten Funde wird man immer auf Ausflügen mit anderer Zielsetzung machen. zB Rennradtouren, Bergbesteigungen etc.
Vergleiche dazu auch § 14: Transportkapazitätsgesetz


§ 21 - Das Augen-auf-beim-Pilzsammellauf-Gesetz (Kuschel)
Pilzsammler, mit dem Ziel, auch Pilze zu sammeln, die über Nacht vor lauter Panik Beine bekommen haben und die Bäume hochgeflitzt sind, um sich dort in den Nischen der Baumrinde zu kauern (vergl. Austernseitlinge, Judasohren etc.), sollten sich angewöhnen, nicht NUR mit dem Kopf im Nacken rumzulaufen.

Erste Ergänzung zum Augen-auf-beim-Pilzsammellauf-Gesetz:
Stürze über hervor ragende Baumwurzeln werden nicht minder mit einem sich automatisch entleerenden Korb belohnt.

Zweite Ergänzung zum Augen-auf-beim-Pilzsammellauf-Gesetz:
Wie man bereits dem Zielsuche-Gesetz entnehmen kann, findet man Austernseitlinge & andere schmackhafte Panikpilze immer erst dann, wenn man nicht mit ihnen rechnet. Besser man unterlässt diese idiotische Art des Suchens gleich.

§ 22 Das Brombeergesetz (Rada)
Brombeeren haben Dornen, damit sie nicht von Gnu´s gefressen werden.


Erste Ergänzung:
Wo es keine Gnu´s gibt, toben sie sich an Pilzsammlern aus.

Zweite Ergänzung:
Wenn man an einem Hang abrutscht, ist die Ranke die man verzweifelt greift um nicht runter zu schlittern, immer eine Brombeere.

§ 23 - Das Schnee-Gesetz (Kuschel)
Das Pilzesammeln im Schnee ist zwar als besondere Leistung einzustufen, wird aber selten mit Erfolg gekrönt, weshalb davon abgeraten wird.


Erste Ergänzung zum Schnee-Gesetz:
Über die hinterlassenen Spuren im Schnee freuen sich besonders die anderen Sammler. Endlich haben sie die Gelegenheit, neue Stellen gezeigt zu bekommen.

Zweite Ergänzung zum Schnee-Gesetz:
Nun hast Du den sichtbaren Beweis, wie häufig und unkoordiniert Du im Kreis läufst

§ 24 - Das Weggabelungsgesetz (Lutine)
Gabelt sich in einem Pilzwald der Weg, so ist der richtige Weg, der zurück zum Auto führt, immer der, den du nicht wählst.


Erste Ergänzung:
gibt es keinen Weg, und musst du dich an der Sonne orientieren um zurückzufinden, ist es garantiert bewölkt.

Zweite Ergänzung:
ist es nicht bewölkt, hast du dir garantiert nicht gemerkt, in welcher Himmelsrichtung das Auto steht.

Dritte Ergänzung:
sollten ausnahmsweise all diese Gesetze nicht zutreffen, und du den Weg spontan und in Ruhe zurückgefunden haben, liegt garantiert am Ende des Weges ein tiefer Graben oder Bach, den du überqueren musst, um zum Auto zurückkehren zu können.

Erste Ergänzung zur dritten Ergänzung:
solltest du dich entscheiden, die Überquerung zu wagen, dann gibt es keine Möglichkeit, nasse Klamotten zu verhindern. An dem Tag ist natürlich auch das Wetter widerlich kalt und windig und die Wahrscheinlichkeit, dass du deinen Autoschlüssel im Wasser verlierst, liegt bei 99%.

§ 25 - Pilzforumsgesetz (Gerald)
Sind auf den aktuellen Pilzforumsseiten spektakuläre Pilzfunde zu bestaunen, wirst du beim erwartungsvollen Durchstreifen deines Pilzreviers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein einziges verwertbares Exemplar auffinden.


Ergänzung:
Bestätigt dich der Besuch der Pilzforumsseiten in deinem Glauben ob der derzeitigen ungünstigen Wetterlage sei momentan eine Wachstumspause und die Erwartung einiger frischer Speisepilze läge bei Null wirst du am nächsten Tag lauter überständige und unverwertbare Pilze in unvorstellbaren Mengen finden.

§ 26 - Zweite Ohrenregel (Wühlmull)
Die schönsten und kapitalsten Judasohren wachsen meist in einer Höhe, die man auf den Zehenspitzen mit den Fingerspitzen gerade so nicht mehr erreicht.


Erste Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Sollte man einen Schemel oder Ohrenernter* mit in den Wald genommen haben, wird sich die Ist-Höhe der Judasohren an das jeweilige Hilfsmittel angepaßt haben, so daß dessen Mitnahme völlig sinnlos war.

Zweite Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Sollte es einem trotzdem gelingen, eines der Judasohren vom Stamm zu lösen, wird es unweigerlich in einen unter ihm befindlichen Brennesselbewuchs fallen.

Erste Ergänzung zur zweiten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Bei der Suche nach dem in den Nesseln verschwundenen Judasohr mit Hilfe des Schuhwerks verdeckt man das verschwundene Ohr umso mehr.

Zweite Ergänzung zur zweiten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Entschließt man sich dazu, das Judasohr mit bloßen Händen zu suchen, verhält sich dessen Madenbefall linear proportional zu der Anzahl der durch das Nesselwerk malträtierten Stellen an Händen und Unterarmen.

Dritte Ergänzung zur zweiten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel:
Ignorierte Judasohren sind madenfrei, aber nur so lange wie man sie ignoriert.

§ 27 - Das Hüpfendes-Ohr-Axiom (Wühlmull)
Hüpft bei gleichzeitiger Positionierung des Kopfes über einer Pfanne ein darin befindliches schmorendes Judasohr aus dieser heraus, so wird es zweifellos genau das Auge treffen.


Erste Ergänzung zum Hüpfendes-Ohr-Axiom:
Trägt man zum Schutz oder aus medizinischen Gründen eine Brille, so wird es die Nase treffen.

Zweite Ergänzung zum Hüpfendes-Ohr-Axiom:
Trägt man eine Taucherbrille, so wird es den Mund treffen.

Dritte Ergänzung zum Hüpfendes-Ohr-Axiom:
Trägt man eine Taucherbrille und einen Mundschutz, fragt einen die Frau ob man noch alle Tassen im Schrank hat.

*Ohrenernter, auch Auriculator genannt: ein an einem Besenstiel angeflanschtes, gebogenes und U-förmig ausgeschnittenes Stück Blech zum Zwecke des Abschabens von außer Reichweite befindlichen Judasohren. Aufgrund der ersten Ergänzung zur Zweiten Ohrenregel konnte ein praktischer Nutzwert noch nicht nachgewiesen werden.


§ 28 - das Spontanitätsgesetz (Kuschel)
Wirst Du den ganzen Tag lang durch teuflische Pilzforum-User wuschig gemacht mit Sensationsfunden, die Dir den Zahn tropfen lassen, dann lasse Dich bloß nicht spontan hinreißen, sofort nach der Arbeit durchzustarten.


Erste Ergänzung zum Spontanitätsgesetz:
Auf dem Weg ins Pilzeldorado bleibst Du garantiert im Feierabendstau stecken und kannst der späten Herbstsonne beim Untergehen zusehen.

Zweite Ergänzung zum Spontanitätsgesetz:
Schaffst Du es wider Erwarten gerade noch rechtzeitig in Dein gierig anvisiertes Pilzgebiet, kommen Dir bereits ein Trupp Pilze-in-Plastiktüten-Sammler mit verdächtig ausgebeulten Tüten entgegen und Du darfst haareraufend die Schnittflächen hitverdächtiger Pilze betrauern.

Dritte Ergänzung zum Spontanitätsgesetz:
Du hast garantiert weder Pilzkorb noch -Messer im Auto, was Dich aber nicht abhält, doch einen Blick zu riskieren und fassungslos vor den größten und prächtigsten Pilzen zu stehen, die Du gar nicht abtransportieren kannst!

Vierte Ergänzung zum Spontanitätsgesetz:
Falls Du in Deinem Sammelrausch wegen nicht vorhandenem Korb Deine teure Jacke auf den Boden ausbreitest, um die Objekte Deiner Begierde transportieren zu können, liegt die Jacke garantiert auf einem im Gras verborgenen frischen Hundehaufen.

Fünfte Ergänzung zum Spontanitätsgesetz:
Wer zu spät sucht, findet aus dem Wald nimmer raus.